Bestimmungen für Konkurrenten |
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Startnummerausgabe |
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Die Startnummern müssen sektionsweise zu den unter «Programm» angegebenen Zeiten bezogen werden. Für den Riesenslalom und den Slalom wird die gleiche Startnummer getragen. Hingegen ist für den Langlauf eine zweite Startnummer zu beziehen. |
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Startnummerrückgabe |
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Die Startnummer für Riesenslalom und Slalom ist am Ziel des Slaloms zurückzugeben, diejenige für den Langlauf am Ziel des Langlaufs. Es wird kein Startnummerndepot rückerstattet. Fehlende Startnummern müssen vom Fahrer bezahlt werden, sonst werden sie automatisch der betreffenden Sektion mit CHF 50.00 belastet. Wenn ein Konkurrent infolge Krankheit, Unfall oder aus dienstlichen Gründen am Rennen nicht teilnehmen kann, wird ihm die Hälfte des Startgeldes im Rechnungsbüro rückerstattet. Es muss eine schriftliche Erklärung des betroffenen Fahrers oder seiner Sektion vorgewiesen werden. Wird die Entschuldigung vom Wettkampfkomitee beanstandet, so erfolgt keine Rückerstattung. |
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Versicherung |
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Jeder Konkurrent muss gegen Skiunfälle und Haftpflicht versichert sein. Für die Teilnehmer der alpinen Wettkämpfe ist das Tragen eines Helmes obligatorisch.
Die Sektionen sind für die von ihnen gemeldeten Fahrer haftbar. |
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Start |
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Die Startzeit gemäss www.svse-sm-wispo.ch wird pünktlich eingehalten und es wird fortlaufend gestartet. Beim Langlauf fällt verspätetes Antreten zu Lasten des Konkurrenten. Beim Riesenslalom und Slalom kann in der Regel nicht mehr gestartet werden. |
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Unfälle |
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Konkurrenten, die beim Training oder im Rennen einen Unfall erleiden, müssen dies sofort im Rennbüro melden lassen. Unfälle mit Drittpersonen sind ebenfalls unverzüglich im Rennbüro anzuzeigen. |
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Training Alpin |
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Die Kurse sind mindestens 1 Stunde vor Rennbeginn ausgeflaggt. Durch die gesteckten Tore und parallel dazu darf nicht geschwungen werden.
Wettkämpfer, welche gegen die Vorschriften verstossen, werden disqualifiziert. |
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Training Langlauf |
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Auf www.svse-sm-wispo.ch und an der Mannschaftsführersitzung wird bekanntgegeben, ab wann trainiert werden darf. Nach der Sperrung der Strecke darf diese nur noch von den Wettkämpfern betreten werden, welche sich aktiv an der Präparation der Strecke beteiligen.
Wettkämpfer, welche gegen die Vorschriften verstossen, werden disqualifiziert. |
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Dopingstaut SOV |
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Sämtliche Wettkämpfe werden nach den Richtlinien des SOV - Dopingstatuts durchgeführt. Weitere Informationen über Doping unter sportintegrity.ch. |
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